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SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften in SFirm - Welten wachsen zusammen

SEPA (Single Euro Payments Area) - ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum ist nun Realität! Damit wachsen die europäischen Märkte im Bereich des Zahlungsverkehrs für über 500 Millionen Menschen weiter zusammen, die Grenzen zwischen den einzelnen Euroländern verschwinden auch hier, ähnlich, wie es der Euro als gemeinsame Währung bereits vorgemacht hat.

Zukünftig wickeln Sie Ihre nationalen und europaweiten Zahlungsverkehr einfach und einheitlich ab.
Mit SFirm 2.5 sind Unternehmen auf SEPA optimal vorbereitet!

IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl

SEPA verwendet anstatt der bisherigen inländischen Kontonummer eine IBAN (International Bank Account Number – internationale Kontonummer) und anstelle der bisherigen inländischen Bankleitzahl eine BIC (Business Identifier Code – internationale Bankleitzahl) – dies gilt einheitlich im ganzen SEPA-Raum. (Ihre IBAN und BIC finden Sie bereits seit einiger Zeit auf Ihren Kontoauszügen.)

SEPA-Teilnehmerländer

Derzeit nehmen 32 Länder Teil: die 27 Mitglieder der Europäischen Union (EU), die drei Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und weitere europäische Länder:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Nicht zur SEPA gehören z.B.: Jersey, Guernsey, Isle of Man, Faröer-Inseln, Grönland, Andorra, San Marino, Vatikanstadt, Kroatien, Serbien, Bosnien und Herzegovina, Montenegro, Kosovo, Albanien, Mazedonien.

Vorteile / Neuerungen:

  • Europaweit einheitliche Überweisungen und Lastschriften für In- und Ausland (SEPA-Raum)
  • Schneller: Gutschrift beim Zahlungsempfänger innerhalb eines Bankarbeitstages nach Einreichung. Damit erreichen Sie eine bessere Liquiditätsplanung.
  • Effizienzgewinn: SEPA-Überweisungen und -Lastschriften werden nicht nur zu günstigen Konditionen abgewickelt, sondern bieten durch die europaweit einheitlichen Standards die Basis für effektivere und schlankere Arbeitsabläufe.
  • Grenzenlose Geschäfte: Der bisherige Maximalbetrag von 50.000 Euro der EU-Standardüberweisung entfällt. Weiterhin eröffnen sich Unternehmen erstmals mit grenzüberschreitenden Lastschriften neue Märkte innerhalb des SEPA-Raums. Durch die Vielzahl der Teilnehmerländer (z.B. auch die Schweiz) steigt das Unternehmenspotenzial.

Jetzt auf SEPA-Überweisungen wechseln!

EU-Standardüberweisungen bei vielen Kreditinstituten bald nicht mehr nutzbar

Mit dem aktuellen SFirm 2.5 können Sie schon jetzt den Nachfolger SEPA nutzen. Alle Infos zur Umstellung Ihrer EU-Überweisungen finden Sie hier.

SEPA-Überweisungen - eine für alle

Egal, ob Sie eine Überweisung ins Inland oder ins europäische Ausland (SEPA-Raum) veranlassen – die Erfassung und Ausführung funktionieren identisch. siehe auch unsere SEPA-FAQ

Voraussetzungen:

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Erfassung/Ausgabe von SEPA-Überweisungen:

Im neuen Ordner "SEPA-Überweisungen" erfassen Sie die Aufträge mit IBAN und BIC des Zahlungsempfängers. Die Ausgabe der SEPA-Überweisungen funktioniert genau so, wie bei Inlands-/Auslandszahlungen.

Weitere Informationen zu SEPA-Überweisungen erhalten Sie bei Ihrem Kreditinstitut und bei der Deutschen Bundesbank.

SEPA-Lastschriften - auf europäischer Ebene Lastschriften einziehen

Mit SEPA können Sie nun auch europaweit einheitliche Lastschriften einziehen - einfach und schnell. SFirm unterstützt SEPA-Basislastschriften (CORE) und SEPA-Firmenlastschriften (B2B).

Voraussetzungen:

  • SFirm-Version 2.2.2 inkl. Patchlevel 20 oder neuer mit lizenziertem Modul SEPA-Lastschriften. 
    Wir empfehlen SFirm 2.5 mit vielen neuen SEPA-Komfortfunktionen.
  • Freigeschaltete SEPA-Geschäftsvorfälle bei dem Institut, das die Aufträge entgegennehmen soll
  • Gläubiger-Identifikationsnummer (18-stellig) von der Deutschen Bundesbank (http://glaeubiger-id.bundesbank.de)
  • Hinterlegte Gläubiger-Identifikationsnummer(n) in allen Auftraggebern in SFirm (siehe Hinweis in den "Anstehenden Aufgaben")
  • Vorliegende SEPA-Lastschriftmandate inkl. Mandatsreferenz von jedem Zahlungspflichtigen. (Verwaltung unter Datenbanken → SEPA-Lastschriftmandate)
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Erfassung/Ausgabe von SEPA-Basislastschriften (CORE):

  • Im Ordner "SEPA-Lastschriften" erfassen Sie die Aufträge mit Mandat, IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen.
    Achtung: Sollte die Bank des Zahlungspflichtigen laut SCL-Verzeichnis noch keine SEPA-Lastschriften annehmen können, erhalten Sie vom Programm einen entsprechenden Hinweis!
  • Die Ausgabe der SEPA-Lastschriften nehmen Sie genau so vor, wie bei Inlands-/Auslandszahlungen.
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Erfassung/Ausgabe von SEPA-Firmenlastschriften (B2B):

  • Legen Sie einen neuen Ordner mit dem Inhalt "SEPA-Lastschriften" und der Erweiterung "Firmenlastschriften (B2B) an.
  • In diesem Ordner erfassen Sie die Aufträge mit Mandat, IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen.
    Achtung: Sollte die Bank des Zahlungspflichtigen laut SCL-Verzeichnis noch keine SEPA-Firmenlastschriften (B2B) annehmen können, erhalten Sie vom Programm einen entsprechenden Hinweis!
  • Die Ausgabe der SEPA-Firmenlastschriften (B2B) nehmen Sie genau so vor, wie bei Inlands-/Auslandszahlungen.

Weitere Informationen zu SEPA-Basislastschriften (CORE) und SEPA-Firmenlastschriften (B2B) erhalten Sie bei Ihrem Kreditinstitut und bei der Deutschen Bundesbank.

Infomaterial zu SEPA und SFirm

Alle Infos zu SEPA und SFirm haben wir auch bei den Anleitungen für Sie zusammengestellt.

Listen der SEPA-fähigen Banken

WICHTIG: Das empfangende Institut muss SEPA-Aufträge verarbeiten können.
Listen der SEPA-fähigen Banken finden Sie hier. Diese Listen werden monatlich vom European Payments Council (EPC) aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Im Zweifel erkundigen Sie sich bitte beim empfangenden Institut, ob es SEPA-Aufträge verarbeiten kann.

SEPA ab SFirm 2.2.2

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  •  Ab SFirm 2.2.2 (inkl. aktuellem Patchlevel) haben Sie die Möglichkeit, SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften mit den Übertragungswegen EBICS und HBCI auszuführen.
  • TIPP: Ab SFirm 2.5 können Sie viele neue SEPA-Komfortfunktionen nutzen, die Ihre SEPA-Umstellung erheblich vereinfachen.

Welche SFirm-Version Sie installiert haben und ob Ihre Lizenz bereits SEPA enthält, sehen Sie am schnellsten über 'Hilfe' - 'Info über SFirm'. Falls Sie noch eine ältere SFirm-Version verwenden oder eine SEPA-Lizenz benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Lizenzgeber (z.B. Sparkasse, Landesbank,…).

Was kann das SEPA-Modul von SFirm?

Eine kurze Beschreibung des Moduls SEPA haben wir ebenfalls für Sie hinterlegt.

SFirm erweitert Ihren Handlungsspielraum

SEPA-Zahlungsverkehr jetzt auch mit österreichischen Konten

Seit Version 2.4 mit Patchlevel 9 unterstützt SFirm auch das SEPA-Format der österreichischen Banken. Damit können Sie nun ihre österreichischen Konten im Auftraggeber genauso anlegen und nutzen, wie ihre Konten bei deutschen Instituten - BIC und IBAN bei der Kontenanlage genügen. So wird die Nutzung des SEPA-Zahlungsverkehrs auch mit Auftraggeberkonten aus Österreich ganz einfach! Ob selbst erfasste SEPA-Überweisungen, -Lastschriften oder -Fremddateien - per EBICS können Sie diese wie gewohnt direkt an die Kreditinstitute senden. Schnelle Verarbeitung, kurze Laufzeiten und optimale Kosten inklusive.

Nützliche Tools rund um SEPA

Die Star Finanz bietet Ihnen nicht nur SEPA-Zahlungsverkehr mit SFirm an, sondern hat auch eine Reihe nützlicher Tools rund um SEPA für Sie entwickelt:

SEPA Account Converter

zur automatischen Berechnung von IBAN und BIC für Ihre Kundenstammdaten mit Kontonummern und Bankleitzahlen
weitere Informationen

SEPA File Converter

zur Umwandlung von Inlands-/Auslandszahlungen (DTA) in SEPA-Zahlungen (XML)
weitere Informationen

SEPA XML Checker

zur Prüfung von SEPA XML (Fremd-)Dateien auf Fehler
weitere Informationen

FAQ - häufig gestellte Fragen zu SEPA

FAQ SEPA allgemein

FAQ SEPA-Überweisungen

FAQ SEPA-Lastschriften

FAQ SEPA allgemein

1. Was bedeutet SEPA?
SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area - den neuen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum. Ziele sind hierbei u.a. grenzüberschreitend einheitliche und damit einfachere Überweisungen und Lastschriften mit nur noch einem Formular für Inland und europäische Ausland.

2. Ich benötige SEPA nicht, weil ich keinen Auslandsverkehr mache, oder?

Falsch. SEPA ist der Nachfolger des bisherigen Inlandszahlungsverkehrs und des EU-Zahlungsverkehrs. Der SEPA-Zahlungsverkehr wird den nationalen und europaweiten Zahlungsverkehr bis Februar 2014 vollständig ersetzen.

3. Gibt es eine Maximalgrenze/Obergrenze für SEPA-Zahlungen - wie bei EU-Standardüberweisungen?

Es gibt keine Obergrenze.

4. Welche Vorteile haben SEPA-Zahlungen?
Die Vorteile haben wir hier für Sie aufgelistet.

5. Welche Länder nehmen teil an der SEPA?
Die SEPA-Teilnehmerländer haben wir hier für Sie aufgelistet.

6. Mit welchen (DFÜ-) Übertragungsverfahren ist SEPA möglich?
EBICS und HBCI sind die möglichen Übertragungswege. Stimmen Sie diese im Vorfeld am besten mit den beteiligten Sparkassen/Landesbanken oder weiteren Kreditinstituten ab, von deren Konten aus SEPA-Aufträge ausgeführt werden sollen.

7. Welche SFirm-Version unterstützt SEPA?
Hinweise, welche SFirm-Version SEPA unterstützt, lesen Sie hier.

8. Sind SEPA-Zahlungen meldepflichtig?
Ja, SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften ab einem Betrag von 12.500 EUR unterliegen der Meldepflicht nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Alle meldepflichtigen Unternehmen werden durch die Bundesbank informiert. SFirm erstellt die notwendigen Meldungen und Formulare für Sie (Z4-Formular).

9. In welcher Währung kann ich SEPA-Aufträge ausführen?
SEPA-Aufträge können ausschließlich in Euro (EUR) erfasst und ausgeführt werden. Für Aufträge in anderen Währungen erstellen Sie wie bisher Auslandsüberweisungen.

10. Kann ich aus meiner Buchhaltungssoftware fertige SEPA-Zahlungen in SFirm einlesen bzw. damit versenden?
Ja, das ist möglich, sofern diese als SEPA-XML-Datei übergeben werden. Das SEPA-Datenformat orientiert sich an UNIFI (UNIversal Financial Industry Scheme of Messages) und ist ein XML-basierter, von SWIFT entwickelter ISO-Standard (ISO 20022).

11. Wo finde ich weitere Informationen zu SEPA?
Bei weiteren Fragen zum Thema SEPA hilft Ihnen gern das Beratungsteam Ihres Kreditinstituts. Folgende Internetseiten bieten ebenso einen Überblick zum Thema:

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit/Richtigkeit.

FAQ SEPA-Überweisungen

1. Benötige ich andere/zusätzliche Daten für eine SEPA-Überweisung?
Für SEPA-Überweisungen sind die IBAN und BIC des Empfängers nötig, diese ersetzen die bisherige Kontonummer und nationale Bankleitzahl (BLZ).

2. Wieso kann ich bei SEPA-Überweisungen nicht mehr als 4 Verwendungszweckzeilen (VWZ) erfassen?
Der SEPA-Standard sieht genau 4 Zeilen mit jeweils bis zu 35 Zeichen vor.

3. Kann ich an jede Bank in Europa SEPA-Überweisungen senden? Welche Bank unterstützt SEPA?
Noch nicht jede europäische Bank unterstützt bereits SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften und kann die Aufträge verarbeiten. Sie können dies anhand der Liste der SEPA-unterstützenden Kreditinstitute prüfen.

4. Wie lange dauert es, bis meine SEPA-Überweisung beim Empfänger ankommt?

Seit dem 01.01.2012 müssen SEPA-Überweisungen innerhalb von einem Bankarbeitstag beim Empfänger gutgeschrieben werden. 

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit/Richtigkeit.

FAQ SEPA-Lastschriften

1. Ab wann kann ich SEPA-Lastschriften versenden?
Die Möglichkeit, einheitliche Lastschriften im In- und Euroland einzuziehen, gibt es seit  dem 02. November 2009 - allerdings unterstützen dies noch nicht alle Kreditinstitute. Bevor Sie das erste Mal SEPA-Lastschriften versenden, informieren Sie sich bitte beim empfangenden Institut, ob dies technisch bereits möglich ist und die entsprechenden Geschäftsvorfälle für Sie freigeschaltet sind.

2. Benötige ich andere/zusätzliche Daten für eine SEPA-Lastschrift?

Sie benötigen ein sog. SEPA-Lastschriftmandat, vergleichbar mit der bekannten Einzugsermächtigung. Weiterhin benötigen Sie die IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen als Ersatz für bisherige Kontonummer und Bankleitzahl. Als Gläubiger benötigen Sie eine sog. Gläubiger-Identifikationsnummer zur eindeutigen Kennzeichnung des Einziehenden. Die SEPA-Gläubigeridentifikation muss bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden. Auf http://glaeubiger-id.bundesbank.de finden Sie alle Informationen dazu - sowie auch das Online-Antragsformular.

3. Wieso kann ich bei SEPA-Lastschriften nicht mehr als 4 Verwendungszweckzeilen (VWZ) erfassen?
Der SEPA-Standard sieht genau 4 Zeilen mit jeweils bis zu 35 Zeichen vor. 

4. Gelten bisher erteilte Einzugsermächtigungen auch für SEPA-Lastschriften?
Zum 09.07.2012 wird durch bankenseitig neue AGBs und Lastschriftbedingungen die Umdeutung/Umwidmung bereits bestehender Einzugsertmächtigungen in SEPA-Lastschriftmandate ermöglicht. Damit Firmenkunden die alten Einzugsermächtigungen weiter nutzen können, müssen sie ihre Kunden entsprechend informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen. Als Signaturdatum für das Mandat gilt das Datum der Unterrichtung des Zahlungspflichtigen (nach dem 09.07.2012 und mindestens fünf Tage vor der ersten Fälligkeit). Die erste SEPA-Lastschrift muss entsprechend als "erstmalig" gekennzeichnet sein. 

5. Was genau ist ein SEPA-Lastschriftmandat?
Ein SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, fällige (Rechnungs-)Beträge vom Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig wird die Bank des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung dieser Lastschrift beauftragt - vergleichbar mit der bekannten Einzugsermächtigung. Zum SEPA-Lastschriftmandat gehört eine Mandatsreferenz. 

6. Was ist eine Mandatsreferenz?
Die Mandatsreferenz wird vom Einziehenden (Gläubiger) auf dem SEPA-Lastschriftmandat vermerkt bzw. dem Zahlungspflichtigen später mitgeteilt und muss bei der Einreichung einer SEPA-Lastschrift vom Gläubiger zur exakten Identifikation des SEPA-Lastschriftmandats mit angegeben werden. Empfehlung: einfach die Kundennummer verwenden, dann haben Sie ein einfaches Wiedererkennungsmerkmal.

7. Wie lange gilt ein SEPA-Lastschriftmandat?
Ein SEPA-Lastschriftmandat kann einmalig oder wiederkehrend sein, je nach dem, wie es vereinbart und erteilt wurde. Ein wiederkehrendes Mandat verfällt nach 36 Monaten bei Nichtnutzung.

8. Gibt es ein einheitliches Format für ein SEPA-Lastschriftmandat?
Nein. Die Gestaltung des Mandats ist nicht vorgegeben, nur muss es einen festgelegten Inhalt haben und in der Landessprache des Zahlungspflichtigen verfasst sein. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Deutschen Kreditwirtschaft.

9. Wie lange vorher muss ich eine SEPA-Lastschrift bei meiner Bank einreichen?
Hier gibt es Unterschiede je nach Typ der SEPA-Lastschrift:

  • SEPA-Basislastschriften (CORE): Bei erstmaligem Einzug muss der Auftrag mindestens 5 Tage vor Fälligkeit, bei weiteren Einzügen 2 Tage vor Fälligkeit bei der Bank vorliegen.
  • SEPA-Firmenlastschriften (B2B): Bei allen Einzügen (erstmalig, wiederkehrend oder letztmalig) muss der Auftrag mindestens 1 Tag vor Fälligkeit bei der Bank vorliegen.

10. Kann ich SEPA-Lastschriften widersprechen/eine SEPA-Lastschriftrückgabe einreichen? Wie sind die Fristen?
Hier gibt es wieder Unterschiede je nach Typ der SEPA-Lastschrift:

  • SEPA-Basislastschriften (CORE): ja, bis zu 8 Wochen nach dem Einzug bzw. bis zu 13 Monate, wenn eine unautorisierte Lastschrift vorliegt.
  • SEPA-Firmenlastschriften (B2B):  grundsätzlich ausgeschlossen. Nur falls eine unautorisierte Lastschrift vorliegt bis zu 13 Monate.

 Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit/Richtigkeit.