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Seit dem 28. Januar 2008 gibt es die SEPA (Single Euro Payments Area) - ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum ist nun Realität! Damit wachsen die europäischen Märkte im Bereich des Zahlungsverkehrs für über 500 Millionen Menschen weiter zusammen, die Grenzen zwischen den einzelnen Euroländern verschwinden auch hier, ähnlich, wie es der Euro als gemeinsame Währung bereits vorgemacht hat.
SFirm32 ist ab Version 2.2.1 aktiv SEPA-fähig (mit lizenziertem SEPA-Modul, Übertragung möglich per EBICS/FTAM/HBCI). Damit Umsätze im SEPA-Format korrekt angezeigt werden können, benötigen Sie SFirm32 mindestens in der Version 2.2.
Seit dem 02. November 2009 sind in SFirm32 (ab Version 2.2.2 inkl. Patchlevel 20) auch SEPA-Lastschriften möglich, sofern das Modul SEPA-Lastschriften lizenziert ist.
Nützliche Tools rund um SEPA
Die SFIRM Gesellschaft für Software Development mbH bietet Ihnen nicht nur SEPA-Zahlungsverkehr mit SFirm32 an, sondern hat auch eine Reihe nützlicher Tools rund um SEPA für Sie entwickelt:
SEPA File Converter
SEPA File Converter: zur Umwandlung von Inlands-/Auslandszahlungen in SEPA-Zahlungen [weitere Informationen]
SEPA Account Converter
SEPA Account Converter: zur automatischen Berechnung von IBAN und BIC für Kundenstammdaten [weitere Informationen]
SEPA XML Checker
SEPA XML Checker: zur Prüfung von SEPA XML (Fremd-)Dateien [weitere Informationen]
Häufig gestellte Fragen und Informationen zu SEPA (FAQ)
Zunächst einmal ändert sich für Sie noch nichts...
…Sie können Ihren Zahlungsverkehr, ob national oder europaweit, wie bisher abwickeln. Dazu gekommen ist seit Ende Januar 2008 die Möglichkeit (keine Verpflichtung), SEPA-Überweisungen an Empfänger in ganz Europa zu senden und seit November 2009 die Möglichkeit, SEPA-Lastschriften einzuziehen. Langfristig soll der bisherige Inlands- und Euro-Zahlungsverkehr von den SEPA-Instrumenten abgelöst werden.
IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl
SEPA verwendet anstatt der bisherigen inländischen Kontonummer eine IBAN (International Bank Account Number – internationale Kontonummer) und anstelle der bisherigen inländischen Bankleitzahl eine BIC (Business Identifier Code – internationale Bankleitzahl) – dies gilt einheitlich im ganzen SEPA-Raum. (Ihre IBAN und BIC finden Sie bereits seit einiger Zeit auf Ihren Kontoauszügen.)
SEPA-Überweisungen - eine für alle
Egal, ob Sie eine Überweisung ins Inland oder ins europäische Ausland (SEPA-Raum) veranlassen – die Erfassung und Ausführung funktionieren identisch. Die Gutschrift beim Empfänger erfolgt innerhalb von maximal 3 Bankarbeitstagen. siehe auch unsere SEPA-FAQ
Voraussetzungen:
- SFirm32-Version 2.2.1 oder neuer mit lizenziertem Modul SEPA-Überweisungen
- Freigeschaltete SEPA-Geschäftsvorfälle bei dem Institut, das die Aufträge entgegennehmen soll
Erfassung/Ausgabe von SEPA-Überweisungen:
- Im neuen Ordner SEPA-Überweisungen erfassen Sie die Aufträge mit IBAN und BIC des Zahlungsempfängers.
Die Ausgabe der SEPA-Überweisungen nehmen Sie genau so vor, wie bei Inlands-/Auslandszahlungen.
Weitere Informationen zu SEPA-Überweisungen erhalten Sie bei Ihrem Kreditinstitut und bei der Deutschen Bundesbank.
SEPA-Lastschriften - auf europäischer Ebene Lastschriften einziehen
Seit 02. November 2009 können Sie auch einheitliche Lastschriften im In- und Euroland einziehen.
Voraussetzungen:
- SFirm32-Version 2.2.2 inkl. Patchlevel 20 oder neuer mit lizenziertem Modul SEPA-Lastschriften
- Freigeschaltete SEPA-Geschäftsvorfälle bei dem Institut, das die Aufträge entgegennehmen soll
- Gläubiger-Identifikationsnummer (18-stellig) von der Deutschen Bundesbank (Weitere Informationen und Antrag finden Sie hier).
- Hinterlegte Gläubiger-Identifikationsnummer(n) in allen Auftraggebern in SFirm32 (siehe Hinweis in den "Anstehenden Aufgaben")
- Vorliegende SEPA-Lastschriftmandate inkl. Mandatsreferenz von jedem Zahlungspflichtigen. Die Mandate werden unter Datenbanken → SEPA-Lastschriftmandate verwaltet.
Wichtig: Zur Aktivierung der neuen Funktionen ist ggf. ein Neustart des Programms notwendig!
Erfassung/Ausgabe von SEPA-Lastschriften:
- Im neuen Ordner SEPA-Lastschriften erfassen Sie die Aufträge mit Mandat, IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen.
Achtung: Sollte die Bank des Zahlungspflichtigen laut SCL-Verzeichnis noch keine SEPA-Lastschriften annehmen können, erhalten Sie vom Programm einen entsprechenden Hinweis! - Die Ausgabe der SEPA-Lastschriften nehmen Sie genau so vor, wie bei Inlands-/Auslandszahlungen.
Weitere Informationen zu SEPA-Lastschriften erhalten Sie bei Ihrem Kreditinstitut und bei der Deutschen Bundesbank.
Listen der SEPA-fähigen Banken
WICHTIG: Das empfangende Institut muss SEPA-Aufträge verarbeiten können.
Listen der SEPA-fähigen Banken finden Sie hier. Diese Listen werden monatlich vom European Payments Council (EPC) aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Im Zweifel erkundigen Sie sich bitte beim empfangenden Institut.
SEPA-Teilnehmerländer

Derzeit 32 Länder: die 27 Mitglieder der Europäischen Union (EU) und weitere europäische Länder:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Nicht zur SEPA gehören z.B.: Jersey, Guernsey, Isle of Man, Faröer-Inseln, Grönland, Andorra, San Marino, Vatikanstadt, Kroatien, Serbien, Bosnien und Herzegovina, Montenegro, Kosovo, Albanien, Mazedonien.
Vorteile / Neuerungen:
- Europaweit einheitliche Überweisungen und Lastschriften für In- und Ausland (SEPA-Raum)
- Reduzierung der Kosten: SEPA-Überweisungen/Lastschriften werden zu günstigen Konditionen abgewickelt.
- U.a. auch die Schweiz nimmt ebenfalls teil an der SEPA.
- Die Betragsgrenze von 50.000 Euro der bisherigen EU-Standardüberweisung entfällt.
- Gutschrift beim Empfänger maximal 3 Bankarbeitstage nach Einreichung
Ab der SFirm32-Version 2.2.1 haben Sie die Möglichkeit, SEPA-Überweisungen mit den Übertragungswegen EBICS, FTAM und HBCI (ab Version 2.2.1 inkl. Patchlevel 8) auszuführen. Sofern Ihr Kreditinstitut bereits SEPA anbietet und Sie dieses gern mit SFirm32 nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Lizenzgeber (z.B. Sparkasse, Landesbank,…), um die aktuelle SFirm32-Version inkl. SEPA-Lizenz zu erhalten.
Ab der SFirm32-Version 2.2.2 inkl. Patchlevel 20 haben Sie die Möglichkeit, SEPA-Lastschriften mit den Übertragungswegen EBICS, FTAM und HBCI auszuführen, sofern Ihr Kreditinstitut dies bereits unterstützt.
Ab Version 2.2.1 inkl. Patchlevel 8 ist auch die Übertragung per HBCI mit SFirm32 möglich. Dieses Update erhalten Sie kostenlos im Rahmen der automatischen Updates (Patchlevel) für SFirm32 Version 2.2.1, sofern Sie das SEPA-Modul lizenziert haben.
Folgende HBCI-Geschäftsvorfälle werden unterstützt:
| Geschäftsvorfall | Beschreibung | Enthalten ab SFirm32-Version |
| HKBBS | Bestand terminierter SEPA Firmeneinzellastschriften anfordern | 2.3 |
| HKBMB | Bestand terminierter SEPA Firmensammellastschriften anfordern | 2.3 |
| HKBME | Terminierte SEPA Firmensammellastschrift einreichen | 2.3 |
| HKBML | Terminierte SEPA Firmensammellastschrift löschen | 2.3 |
| HKBSA | Terminierte SEPA Firmeneinzellastschrift ändern | 2.3 |
| HKBSE | Terminierte SEPA Firmeneinzellastschrift einreichen | 2.3 |
| HKBSL | Terminierte SEPA Firmeneinzellastschrift löschen | 2.3 |
| HKCCM | SEPA Sammelüberweisung einreichen | 2.2.1 |
| HKCCS | SEPA Einzelüberweisung einreichen | 2.2.1 |
| HKCDM | SEPA Sammellastschrift einreichen | 2.2.2 |
| HKCDS | SEPA Einzellastschrift einreichen | 2.2.2 |
| HKCMB | Bestand terminierter SEPA Sammelüberweisungen anfordern | 2.2.2 |
| HKCME | Terminierte SEPA Sammelüberweisung einreichen | 2.2.1 |
| HKCML | Terminierte SEPA Sammelüberweisung löschen | 2.2.1 |
| HKCSA | Terminierte SEPA Einzelüberweisung ändern | 2.2.1 |
| HKCSB | Bestand terminierter SEPA Einzelüberweisungen anfordern | 2.2.2 |
| HKCSE | Terminierte SEPA Einzelüberweisung einreichen | 2.2.1 |
| HKDBS | Bestand terminierter SEPA Einzellastschriften anfordern | 2.3 |
| HKDMB | Bestand terminierter SEPA Sammellastschriften anfordern | 2.3 |
| HKDME | Terminierte SEPA Sammellastschrift einreichen | 2.2.2 |
| HKDML | Terminierte SEPA Sammellastschrift löschen | 2.2.2 |
| HKDSA | Terminierte SEPA Einzellastschrift ändern | 2.3 |
| HKDSE | Terminierte SEPA Einzellastschrift einreichen | 2.3 |
| HKDSL | Terminierte SEPA Einzellastschrift löschen | 2.3 |
| HKSPA | SEPA Kontoverbindungen anfordern (nicht manuell ausführbar) | 2.2.1 |
Modulbeschreibung
Eine kurze Beschreibung des Moduls SFirm32/SEPA haben wir ebenfalls für Sie hinterlegt.
FAQ - häufig gestellte Fragen zu SEPA
FAQ SEPA allgemein
1. Was bedeutet SEPA?
SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area - den neuen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum. Ziele sind hierbei u.a. grenzüberschreitend einheitliche und damit einfachere Überweisungen und Lastschriften mit nur noch einem Formular für Inland und Ausland.
2. Kann ich den bisherigen Zahlungsverkehr beibehalten? Muss ich auf SEPA umsteigen?
Zunächst einmal ändert sich für Sie noch nichts. Sie können Ihren Zahlungsverkehr, ob national oder europaweit, wie bisher abwickeln. Dazu gekommen ist seit Ende Januar 2008 die Möglichkeit (keine Verpflichtung), SEPA-Überweisungen an Empfänger in ganz Europa zu senden und seit November 2009 die Möglichkeit, SEPA-Lastschriften auszuführen. Langfristig soll der bisherige Inlands- und Euro-Zahlungsverkehr von den SEPA-Instrumenten abgelöst werden.
3. Gibt es eine Maximalgrenze/Obergrenze für SEPA-Zahlungen - wie bei EU-Standardüberweisungen?
Es gibt keine Obergrenze.
4. Welche Vorteile haben SEPA-Zahlungen?
- Europaweit einheitliche Überweisungen und Lastschriften für In- und Ausland (SEPA-Raum)
- Reduzierung der Kosten: SEPA-Aufträge werden zu günstigen Konditionen abgewickelt.
- Viele Teilnehmerländer: u.a. auch die Schweiz nimmt ebenfalls teil an der SEPA.
- Die Betragsgrenze von 50.000 Euro der bisherigen EU Standardüberweisung entfällt.
- festes Fälligkeitsdatum bei SEPA-Lastschriften: dadurch erreichen Sie eine bessere Liquiditätsplanung
- Gutschrift beim Empfänger maximal 3 Bankarbeitstage nach Einreichung
5. Welche Länder nehmen teil an der SEPA?
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
6. Mit welchen (DFÜ-) Übertragungsverfahren ist SEPA möglich?
EBICS, FTAM oder HBCI sind die möglichen Übertragungswege. Stimmen Sie diesen im Vorfeld am besten mit den beteiligten Sparkassen/Landesbanken oder weiteren Kreditinstituten ab, von deren Konten aus SEPA-Aufträge ausgeführt werden sollen.
7. Welche SFirm32-Version unterstützt SEPA?
Alle SFirm32-Versionen ab 2.2.1 unterstützen SEPA-Überweisungen per EBICS oder FTAM und seit Version 2.2.1 inkl. Patchlevel 8 ist auch die Übertragung per HBCI möglich.
Ab SFirm32-Version 2.2.2 inkl. Patchlevel 20 sind auch SEPA-Lastschriften möglich.
8. Sind SEPA-Zahlungen meldepflichtig?
Ja, SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften ab einem Betrag von 12.500 EUR unterliegen der Meldepflicht nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Alle meldepflichtigen Unternehmen werden durch die Bundesbank informiert. SFirm32 erstellt die notwendigen Meldungen und Formulare für Sie (Z4-Formular).
9. In welcher Währung kann ich SEPA-Aufträge ausführen?
SEPA-Aufträge können ausschließlich in EUR erfasst und ausgeführt werden. Für Aufträge in anderen Währungen erstellen Sie wie bisher Auslandsüberweisungen.
10. Kann ich aus meiner Buchhaltungssoftware fertige SEPA-Zahlungen in SFirm32 einlesen bzw. damit versenden?
Ja, das ist möglich, sofern diese als SEPA-XML-Datei übergeben werden. Das SEPA-Datenformat orientiert sich an UNIFI (UNIversal Financial Industry Scheme of Messages) und ist ein XML-basierter, von SWIFT entwickelter ISO-Standard (ISO 20022).
11. Wo finde ich weitere Informationen zu SEPA?
Bei weiteren Fragen zum Thema SEPA hilft Ihnen gern das Beratungsteam Ihres Kreditinstituts. Folgende Internetseiten bieten ebenso einen Überblick zum Thema:
Liste der SEPA-unterstützenden Institute vom European Payment Council - Alle Angaben ohne Gewähr - (http://epc.cbnet.info/docs/SCT_Participants_Register.pdf)
www.bundesbank.de (http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa.php)
de.wikipedia.org (http://de.wikipedia.org/wiki/Single_Euro_Payments_Area)
www.sparkasse.de (http://www.sparkasse.de/firmenkunden/konto-karte/sepa/index.html)
Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
FAQ SEPA-Überweisungen
1. Was benötige ich für eine SEPA-Überweisung?
Für SEPA-Überweisungen sind die IBAN und BIC des Empfängers nötig, diese ersetzen die bisherige Kontonummer und nationale Bankleitzahl (BLZ).
2. Kann ich an jede Bank in Europa SEPA-Überweisungen senden? Welche Bank unterstützt SEPA?
Nicht jede europäische Bank unterstützt bereits SEPA und kann die Aufträge verarbeiten. Sie können dies vorher prüfen: auf http://epc.cbnet.info/content/adherence_database erhalten Sie eine entsprechende aktuelle Liste der SEPA-unterstützenden Kreditinstitute.
3. Wie lange dauert es, bis meine SEPA-Überweisung beim Empfänger ankommt?
Innerhalb vom maximal 3 Banktagen müssen die Zahlungen beim Empfänger gutgeschrieben werden. Ab 2012 sollen SEPA-Aufträge sogar nur noch eine Laufzeit von 1 Banktag haben.
Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
FAQ SEPA-Lastschriften
1. Ab wann kann ich SEPA-Lastschriften versenden?
Die Möglichkeit, einheitliche Lastschriften im In- und Euroland einzuziehen, gibt es seit dem 02. November 2009 - allerdings unterstützen dies noch nicht alle Kreditinstitute. Bevor Sie das erste Mal SEPA-Lastschriften versenden, informieren Sie sich bitte beim empfangenden Institut, ob dies technisch bereits möglich ist und die entsprechenden Geschäftsvorfälle für Sie freigeschaltet sind.
2. Was benötige ich für eine SEPA-Lastschrift?
Sie benötigen ein sog. SEPA-Lastschriftmandat, vergleichbar mit der bekannten Einzugsermächtigung. Weiterhin benötigen Sie die IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen als Ersatz für bisherige Kontonummer und Bankleitzahl. Als Gläubiger benötigen Sie eine sog. Gläubiger-Identifikationsnummer zur eindeutigen Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers. Die SEPA-Gläubigeridentifikation muss bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden. Auf www.bundesbank.de finden Sie dazu alle Informationen sowie auch das Online-Antragsformular.
3. Gelten bisher erteilte Einzugsermächtigungen auch für SEPA-Lastschriften?
Nein, Einzugsermächtigungen gelten nur für das "alte" deutsche Lastschriftverfahren, für SEPA-Lastschriften ist ein SEPA-Lastschriftmandat notwendig - hier ist eine Umstellung nötig.
4. Was genau ist das SEPA-Lastschriftmandat?
Ein SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, fällige (Rechnungs-)Beträge vom Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig wird die Bank des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung dieser Lastschrift beauftragt - vergleichbar mit der bekannten Einzugsermächtigung. Zum SEPA-Lastschriftmandat gehört eine Mandatsreferenz.
5. Was ist eine Mandatsreferenz?
Die Mandatsreferenz wird vom Gläubiger auf dem SEPA-Lastschriftmandat vermerkt bzw. dem Zahlungspflichtigen später mitgeteilt und muss bei der Einreichung einer SEPA-Lastschrift vom Gläubiger zur exakten Identifikation des SEPA-Lastschriftmandats mit angegeben werden.
6. Wie lange gilt ein SEPA-Lastschriftmandat?
Ein SEPA-Lastschriftmandat kann einmalig oder wiederkehrend sein, je nach dem, wie es vereinbart und erteilt wurde. Ein wiederkehrendes Mandat verfällt nach 36 Monaten bei Nichtnutzung.
7. Gibt es ein einheitliches Format für ein SEPA-Lastschriftmandat?
Nein. Die Gestaltung des Mandats ist nicht vorgegeben, nur muss es einen festgelegten Inhalt haben. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Zentralen Kreditausschusses (ZKA).
8. Wie lange vorher muss ich eine SEPA-Lastschrift bei meiner Bank einreichen?
Bei erstmaligem Einzug muss der Auftrag mindestens 5 Tage vor Fälligkeit, bei weiteren Einzügen 2 Tage vor Fälligkeit bei der Bank vorliegen.
Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit/Richtigkeit.









