Sicherheit durch Empfängerüberprüfung – das ändert sich für Ihr Online-Banking

Symbolbild Verification of Payee

Die Sicherheit im Online-Banking wird für alle Beteiligten immer wichtiger – denn die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Im Jahr 2024 wurden über 90.000 Fälle von Online-Banking-Betrug registriert – ein Anstieg um 14 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Dunkelziffer liegt vermutlich deutlich höher. Betrugsmaschen werden zunehmend raffinierter und nutzen neue Zahlungswege gezielt aus.

Besserer Schutz beim Überweisen

Um Verbraucher besser zu schützen, schreibt die Europäische Union künftig das Verfahren „Verification of Payee (VoP)“ ("Empfängerüberprüfung") im Rahmen der neuen Instant Payment Regulierung (RegIP) verpflichtend vor. Ziel dieser neuen Maßnahme ist es, Überweisungen sicherer zu gestalten.

Was genau ändert sich?

  • Banken prüfen künftig, ob der eingegebene Empfängername mit dem Kontoinhaber der angegebenen IBAN übereinstimmt

  • Bei Abweichungen erfolgt eine direkte Warnung an den Zahlenden. Dieser entscheidet dann, ob er die Zahlung dennoch vornehmen möchte oder nicht.

  • Fehlbuchungen werden vermieden und die Zahlungssicherheit insgesamt erhöht

Welche Besonderheit müssen Firmenkunden beachten?

Als Auftraggeberinnen oder Auftraggeber einer Zahlung können Sie bei Sammelüberweisungen und Sammel-Echtzeitüberweisungen wählen, ob eine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden soll (Opt-In) oder ob Sie darauf verzichten (Opt-Out). 

Ein Sammelauftrag kann nach der Prüfung des Namens nur vollständig freigegeben oder abgelehnt werden. Die Freigabe nur einzelner Zahlungen innerhalb eines Sammelauftrages ist nicht möglich.

Ab wann wird die Empfängerüberprüfung durchgeführt?

Zum 05. Oktober 2025 sind Banken und Sparkassen gesetzlich verpflichtet, die Empfängerüberprüfung durchzuführen. 

Weitere Informationen, wie sich die neue Verordnung auf Ihre SFirm Version auswirkt, erhalten Sie bei uns im Hilfe-Center.